w-com – Ihr verlässlicher Partner für Mobilfunkantennen und -mietverträge

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Ihr verlässlicher Partner für Mobilfunkantennen und -mietverträge

WAS MACHEN WIR?

w-com analysiert Mietverträge von bestehenden Mobilfunk Antennenanlagen.

Wir analysieren unverbindlich und ohne Kostenfolge Mietverträge von bestehenden Antennenanlagen. Das gleiche gilt auch für Vertrags­vorschläge der Provider für neu zu erstellende Antenennanlagen. Für Grundeigentümer decken wir Risiken und Verbindlichkeiten aus diesen sehr einseitig formulierten Provider Mietverträgen auf.

w-com beurteilt die vereinbarten Mietzinse für Mobilfunkantennen marktgerecht sind oder nicht.

Wir beurteilen, ob die mit den Providern vereinbarten oder offerierten Mietzinse marktgerecht sind oder nicht. In den allermeisten Fällen sind für die Grundeigentümer substanzielle Mehrerträge verhandelbar.

w-com prüft Mobilfunkantennen Baugesuche der Provider, insbesondere Erhöhungen von Sendeleistungen.

Wir prüfen im Auftrag der Grundeigentümer die Baugesuche der Provider, insbesondere auf die Erhöhung von Sendeleistungen sowie auf eine bessere optische Verträglichkeit hin, bei der mit wenig Mitteln grosse Verbesserungen vorgenommen werden können.

w-com gibt als unabhängiger Sachverständiger rund um das Thema Mobilfunk gerne Auskunft.

Wir geben als echt unabhängige Sachverständige rund um das Thema Mobilfunk gerne Auskunft.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Ich wurde vom Provider bezüglich einer Vertragsverlängerung kontaktiert. Auf was muss ich achten?

Konsultieren Sie Ihren Mietvertrag und allfällige Vertragsbeilagen und/oder Anhänge bezüglich dem Ende des aktuellen Vertrags. Häufig gehen Provider Mietverträge nach Ablauf der festen Vertragsdauer in ein unbefristetes Mietverhältnis über. Aber aufgepasst: Ebenso häufig verlängern sich Mietverträge um bis zu fünf (5) Jahre, falls man nicht frist- und formgerecht kündigt. Schenken Sie den Schutzbestimmungen des Mietrechts besondere Beachtung um Fehler bei der Kündigung zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen auf, wie Sie gleichzeitig die Risiken und Verbindlichkeiten aus dem bestehenden Mietvertrag neutralisieren können, verbunden mit der Implementierung eines marktgerechten Jahresmietzinses.

Mir wurde vom Provider ein Baugesuch zur Unterschrift zugestellt. Was muss ich nun machen?

Konsultieren Sie Ihren Mietvertrag, ob Sie verpflichtet sind das Baugesuch zu unterschreiben. Häufig lassen die Provider Mietverträge einen grossen Interpretationsspielraum zu, manchmal aber auch nicht! Wenn Sie nicht sicher sind, ob es eine Möglichkeit gibt Ihre Zustimmung zu verweigern, kontaktieren Sie uns bitte. Gerne beraten wir Sie und erarbeiten zusammen mit Ihnen und nach Ihren Vorgaben eine Strategie, so dass Sie schlussendlich das bekommen, was Ihnen vorschwebt.

Ich wurde von einem Provider angefragt für eine neue Antennenanlage. Was sind die Risiken?

Es sehe sich vor, wer als Vermieter einen solchen Vertrag eingeht! Die Bindung ist dauerhaft, der Rummel voraussehbar, die vorzeitige Vertragsauflösung kaum möglich – und der Mietzins bei alldem bescheiden!» So das Fazit von Prof. Hubert Stöckli, Universität Fribourg zum Kommentar des Urteils des Bundesgerichts 4C.345/2005 vom 9. Januar 2006. Die Risiken aus den sehr einseitig formulierten Provider Mietverträgen sind für alle Grundeigentümer beträchtlich. Vermeidet man den Abschluss des vom Provider offerierten Mietvertrags, ist schon sehr viel gewonnen! Hernach empfiehlt sich ein intensiver Austausch mit uns, so dass wir Ihnen die Vor- und Nachteile solche einer Antennenanlage anhand von anschaulichen Beispielen aufzeigen und mit Ihnen diskutieren können.

Der Mietvertrag für die Antennenanlage mit dem Provider läuft demnächst aus. Muss ich etwas unternehmen?

Es empfiehlt sich in jedem Fall uns das Vertragswerk zur Analyse zukommen zu lassen. Wir offerieren Ihnen unverbindlich und ohne Kostenfolge über den Mietvertrag zu schauen um eine Beurteilung der Lage vorzunehmen. Wir zeigen Ihnen konkret auf, ob Sie bislang vom Provider nachteilig oder fair behandelt wurden. In den allermeisten Fällen besteht sowohl aus finanzieller Sicht als auch aus obligationenrechtlicher Sicht sehr grosser Handlungsbedarf.

Ich mache mir Sorgen um 5G. Sind meine Sorgen berechtigt?

Ja und nein! Oftmals ist der eigene Umgang mit dem Smartphone schädlicher als die Strahlung ausgehend von einer Mobilfunkantenne. Hier überwiegt aber der eigene Nutzen meistens die persönlichen Bedenken. Aus wissenschaftlicher Sicht ist bis heute die Schädlichkeit von Mobilfunk nicht nachgewiesen, so zumindest unser Wissensstand! Ebenso wird man aus logischen Überlegungen heraus die Unschädlichkeit von Mobilfunk nie nachweisen können. Ethische Fragen mischen sich mit gesellschaftspolitischen Fragen und griffige Antworten gibt es leider nur wenige. Schade ist es, dass die Mobilfunkindustrie z.B. 5G «marketingtechnisch» anpreist, anstatt auf die Fragen, Nöte und Ängste der Bevölkerung einzugehen. Das gleich hatten wir schon bei der Jahrtausendwende, als im Jahre 2000 die 3. Mobilfunkgeneration (UMTS) ähnlich angepriesen wurde wie heute 5G. Nichts vom dannzumal versprochenen geschah über Nacht, sondern brauchte nochmals 10-15 Jahre sowie die Nachfolgetechnologie 4G, um dem Jahre zuvor versprochenen gerecht zu werden. Ein umfassender, neuer Denkansatz in der Politik wäre wünschenswert, angefangen mit dem persönlichen Konsumationsverhalten im Mobilfunk. Denn wenn wir alle weniger Datenkapazitäten brauchen, wird es in der Konsequenz auch weniger neue Antennenanlagen geben. Die Gesellschaft muss auch Rücksicht nehmen auf elektrosensible Menschen, genauso wie auch Menschen, die z.B. unter Feinstaub leiden. Ein Abendfüllendes Thema, bei dem wir gerne Hand bieten für ein Gespräch.

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Pressestimmen

Datum

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NZZ am Sonntag – 5G hoch drei

21.05.2023

NZZ am Sonntag – Die SBB säumen ihre Strecken mit 5G-Antennen

19.02.2023

Neue Zürcher Zeitung – Sunrise-Chef persönlich kämpft um neue Antenne

14.01.2023

Blick – Strahlen-Skeptiker strahle vor Freude

26.09.2022

Blick – Swisscom hat in Bersets Wohnort ein Netzproblem

25.09.2022

Zuger Zeitung – Mobilfunkstreit in der Stadt Zug

16.02.2022

NZZ am Sonntag – 5G bringt weniger als versprochen

30.01.2022

WER SIND WIR?

Die w-com Wireless Communications AG wurde im Herbst 2002 gegründet und ist seit über 20 Jahren erfolgreich im schweizerischen Telecom Markt tätig.

Nach anfänglicher Tätigkeit für die kommerziellen Mobilfunkprovider in der Schweiz haben wir ab 2010 unsere Unternehmensphilosophie neu ausgerichtet.

Seither nehmen wir ausschliesslich die Interessen von privaten Grundeigentümern, der öffentlichen Hand, KMU, Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Anlagestiftungen gegenüber den kommerziellen Mobilfunkprovider oder Betreiber von Telekommunikationsinfrastruktur wahr, wenn unsere Kunden Antennenanlagen auf ihren Immobilien haben oder angefragt werden solche erstellen zu lassen.

Leider stellen wir immer wieder fest, dass es in der Regel einen sehr hohen Handlungsbedarf gibt und man als Grundeigentümer gut beraten ist diesem Thema die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.

Lukrezia Gruber-Zollikofer, lic. phil. I Publ. UZH
Daniel Gruber, Dipl. EI. Ing. FH / Exec. MBA

ERFOLGS-GESCHICHTEN

ERFOLGSGESCHICHTEN

Wir vertreten bei über tausend Antennenanlagen die Interessen der jeweiligen Grundeigentümer. Bei hunderten Miet- und Dienstleistungsverträgen haben wir bereits erfolgreich für unsere Klienten die bestehenden Verträge neu- oder nachverhandelt. Dabei konnten wir alle Verbindlichkeiten und Risiken für die Grundeigentümer neutralisieren sowie die Mieterträge substanziell steigern.

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