w-com - Ihr verlässlicher Partner für Mobilfunk Antennenmietverträge

Das Thema rund um die kommerziellen Fragen zu Mieteinnahmen bei Mobilfunkantennen und daraus resultierend, wie viel Mietertrag möglich ist, beschäftigt viele Grundeigentümer. Diese Frage stellt sich sowohl bei Grundeigentümern, die bereits eine Mobilfunkantennen bei sich auf der Immobilie haben, als auch für Grundeigentümer, die angefragt werden solch eine Mobilfunkantenne neu installieren zu lassen. So können Landbesitzer gar Millionen entgehen, wie die Luzerner Zeitung berichtete (inklusive Expertenmeinung unseres Geschäftsführers bei w-com Wireless Communications, Daniel Gruber). Hier geht es zum Artikel.

Bei Grundeigentümern mit bestehenden Mobilfunkantennen sind die Mieteinnahmen und somit auch die Mieterträge vielfach im Vordergrund. Die Mieteinnahmen bei Mobilfunkantennen sind aber nur die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit ist, dass auch der dazu gehörige obligationenrechtliche Mietvertrag ganz wichtig ist für die Neutralisierung der Risiken und Verbindlichkeiten aus diesen unschönen Provider Mietverträgen. Wie viel Mietertrag ist möglich? Diese Frage stellt sich immer wieder und ist durchaus berechtigt. Die ort- und marktüblichen Jahresmietzinse für Mobilfunkantennen kennt w-com Wireless Communications AG in der Schweiz bestens. Fragen Sie uns unverbindlich und ohne Kostenfolge an. Gerne geben wir Ihnen hierzu Auskunft. Die Modelle der Provider in Bezug auf die Festlegung eines fairen, markt- und ortsüblichen Jahresmietzinses bilden nicht den Markt ab, sondern nur die Absicht der kommerziellen Mobilfunkprovider möglichst wenig für einen Mobilfunkantenne an Mietzins bezahlen zu müssen. Ein Rückbau einer bestehenden Mobilfunkantenne geht für die Provider zumeist einher mit sehr hohen Opportunitätskosten von rund CHF 400’000.-. Demnach ist die Motivation sehr hoch bei den Mobilfunkprovidern für die Antennenanlage einen höheren Mietzins zu bezahlen, als wenn sie auf der grünen Wiese eine neue Anlage projektieren würden.

Bei Grundeigentümern mit neu zu projektierenden Mobilfunkantennen fallen eben diese Opportunitätskosten weg, denn die Mobilfunkantenne muss so oder so irgendwo im Perimeter gebaut werden. Da aber 90% der Mobilfunkantennen in der Schweiz immer aus dem gleichen Grund dort stehen, wo sie schlussendlich gebaut werden (weil rund herum die Nachbarn überall NEIN zu einer Mobilfunkantenne gesagt haben), ist es auch bei neuen Mobilfunkantennen nicht verkehrt den Mietertrag von Anfang an im Auge zu behalten. Da die Nachfrage nach neuen Mobilfunkantennen grösser ist als das Angebot an zur Verfügung stehenden Immobilien, verhält es sich so, dass die einen Einfluss auf den Mietertrag aus solch einer Mobilfunkantenne hat. In einem marktwirtschaftlichen Umfeld gilt das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Dieses Gesetz ist preisbildend.

In anderen Worten: In einem Industriequartier werden sich wohl eher Grundeigentümer finden lassen, die gewillt sind eine Mobilfunkantenne auf ihrem Grundstück installieren zu lassen. Dies hat einen unmittelbaren Einfluss auf den Mietertrag, da bei mehreren Grundeigentümern der Provider denjenigen wählen wird, der ihre Präferenz nach einer möglichst langen Bindungsdauer, einem möglichst tiefen Mietzins sowie möglichst den Abschluss des sehr einseitigen Provider Mietvertrags, am besten erfüllt.

Anders verhält es sich zum Beispiel bei Wohnquartieren: Die meisten institutionellen Grundeigentümer (Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Anlagestiftungen) wollen keine Mobilfunkantennen auf ihren Immobilien. Das hat einen Einfluss auf den Mietertrag bei einem möglichen privaten Nachbarn, der die Mobilfunkantennen auf seinem Mehrfamilienhaus zulassen würde. Hier sind dann massiv höhere Mieterträge verhandelbar für Antennenanlagen als in einem Gewerbegebiet.

Wie viel Mietertrag ist möglich? Mieteinnahmen bei Mobilfunkantennen können über die Jahre einen beträchtlichen Beitrag z.B. zu den Allgemeinkosten leisten. w-com Wireless Communications berät und unterstützt Sie gerne bei solchen Fragen. Kontaktieren Sie uns ungeniert und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ohne Kostenfolge.