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Ausgangslage: Mobilfunkantenne mieten als Grundeigentümer

Eine Mobilfunkantenne zu mieten, respektive mit einem kommerziellen Mobilfunkprovider einen Mietvertrag hierfür abzuschliessen, wird oftmals sehr kontrovers diskutiert. Das Phänomen ist bekannt: Alle haben ein Smartphone, aber keiner möchte eine Mobilfunkantenne in unmittelbarer Nähe zu sich – weder daheim noch am Arbeitsplatz.

Dachflächen oder Grundstücke für Mobilfunkantennen zur Verfügung zu stellen ist zwar einfach, aber dann hernach mit dem Ärger der Nachbarn, Mietern und Arbeitnehmern in unmittelbarer Nähe umzugehen dann aber wieder nicht. Komplett ausblenden sollte man die kommerzielle Seite, will sagen den Mietzinsertrag. Der Mietzins ist oftmals nur die halbe Wahrheit und die kommerziellen Mobilfunkprovider, resp. deren Subunternehmen, die in deren Auftrag die Grundeigentümer kontaktieren, hausieren vielfach mit Halb- oder Unwahrheiten.

Ein viel verwendeter «Trick» ist z.B. den Mietzinsertrag über die gesamte Laufzeit von 15 bis 20 Jahren hochzurechnen. Somit ergeben sich oftmals auf den ersten Blick hohe Beträge von über CHF 100’000.- Mietzinsertrag – aber eben leider über 15 oder sogar 20 Jahre gerechnet, was weder im einen noch im anderen Fall markt- oder ortsüblich ist. Fallen Sie nicht auf diesen Trick herein, denn faire und marktgerechte Mietzinserträge fangen oftmals bei CHF 12’000.-/Jahr an und können bis über CHF 100’000.-/Jahr gehen. Also aufgepasst!

Die Ziele der Mobilfunkprovider

Die Ziele der kommerziellen Mobilfunkprovider Salt Mobile SA, Sunrise Communications AG sowie Swisscom (Schweiz) AG gehen in der Regel diametral entgegen den Interessen der Grundeigentümer. Die Provider verfolgen folgende Ziele:

  1. Abschluss eines Mietvertrags, der sehr einseitig zu Gunsten der Provider ausformuliert ist und beträchtliche Risiken und Verbindlichkeiten für den Grundeigentümer aufweist;
  2. Abschluss eines Mietvertrags mit einer sehr langen Vertragsdauer, oftmals (inkl. allfälliger Kündigungsfristen) von über 20 Jahren;
  3. Abschluss eines Mietvertrags mit zu einem möglichst tiefen Jahresmietzins

Grundeigentümer werden in den Verhandlungen mit den Subakkordanten der kommerziellen Mobilfunkprovider üblicherweise unter Druck gesetzt mit den immer wieder, gleichsam falschen Aussagen wie z.B. «Wenn Sie nicht mitmachen, dann gehen wir halt zu Ihrem Nachbarn.» Hierzu muss man wissen, dass über 90% aller Mobilfunkantennen aus dem gleichen Grund dort stehen, wo sie sich aktuell befinden. Der Grund hierzu ist, dass rund herum um die Antennenanlage alle anderen Grundeigentümer NEIN gesagt haben. Es empfiehlt sich bei solch einer Anfrage von Salt, Sunrise oder Swisscom die Grundeigentümer links und rechts anzufragen, ob sie auch solch eine Anfrage bekommen haben – um hernach eine gemeinsame Strategie auszuarbeiten. Gerne unterstützt w-com Sie dabei. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Mobilfunkantenne mieten – Experten Empfehlung für Grundeigentümer

In allen Fällen ist Grundeigentümern zu empfehlen, in dieser doch recht speziellen Thematik vorab w-com Wireless Communications AG zu kontaktieren, damit wir Sie auf Augenhöhe mit den Providern bringen. Egal ob Sie schon einen bestehenden Antennenmietvertrag haben, mit einem Baugesuch (z.B. für ein 5G-Upgrade) sich herum schlagen oder angefragt werden für die Erstellung einer neuen Antennenanlage, gerne analysieren wir für Sie die Vertragswerke der Provider unverbindlich und ohne Kostenfolge. So vermeiden Sie von den Providern über den Tisch gezogen zu werden um hernach den ungeliebten Mietvertrag über die kommenden 20 Jahre auszubaden.

Informieren Sie sich vor der Zeit, dann haben Sie die Information in der Not – und w-com Wireless Communications AG an Ihrer Seite um Ihnen zu helfen. Bevor Sie etwas unterschreiben, was Sie hernach bitter bereuen, kommen Sie auf uns zu, getreu dem Motto «bringt’s nüüt, so schadt’s nüüt». Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.